Wichtige Information für alle DAK- oder KKH-versicherten Patienten mit PKU oder einer verwandten Stoffwechselstörung
Patienten mit angeborenen Stoffwechselstörungen haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit den Aminosäuremischungen für Ihre Erkrankung versorgt zu werden. Apotheken können diese Produkte aber nur dann abgeben, wenn ein entsprechender Versorgungsvertrag mit Ihrer gesetzlichen Versicherung besteht.
Tobias Hagedorn
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