Wichtige Patienten-Information

Auf Grund neuer Versorgungsverträge der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland und der AOK Sachsen mit einigen Apothekerverbänden wurden Patienten in letzter Zeit vermehrt von Apotheken zu erheblichen Zuzahlungen für Aminosäuremischungen zur Behandlung seltener Stoffwechselstörungen aufgefordert. Hintergrund ist eine zwar zwischen der AOK und den Apothekerverbänden, jedoch nicht mit den Herstellern vereinbarte Rabattierung der Produkte.


Auf Anfrage der DIG PKU antwortete die AOK Rheinland/Hamburg:

„Der Apothekerverband Nordrhein e.V. und die AOK Rheinland/Hamburg sind sich darüber einig, dass die Berechnung von Aufzahlungen bei der Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung über den neuen Vertrag unzulässig ist. Folglich sind die Apotheken, die sich nicht vertragskonform verhalten bzw. in der Vergangenheit verhalten haben, gegenüber den Versicherten erstattungspflichtig.“


Zwischenzeitlich wurde der Vertrag seitens der AOK Rheinland-Hamburg dahingehend ergänzt, dass bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres keine Abschläge abgezogen werden. Dennoch ist zu erwarten, dass Apotheken von älteren Patienten weiterhin Zuzahlungen fordern oder die Belieferung vollständig verweigern werden, da sie die Kosten für die Produkte nicht vollständig von der AOK erstattet bekommen. Grundsätzlich sind Apotheken nicht verpflichtet, die Aminosäuremischungen zur Behandlung seltener Stoffwechselstörungen in ihr Sortiment aufzunehmen, da diese laut Apothekenbetriebsordnung keine apothekenpflichtige Arzneimittel, sondern lediglich apothekenübliche Nahrungsmittel sind.


Wir empfehlen betroffenen Patienten dringend, keine Zuzahlungen zu leisten, die über die übliche Rezeptgebühr (10,00 € je Verordnungszeile) hinausgehen.


Die DIG PKU wird alle Möglichkeiten ausschöpfen und weiterhin auf die AOK und die Apotheker-verbände einwirken, die Versorgungsverträge auch für Patienten über 12 Jahre zu korrigieren und die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung aller Versicherten sicherzustellen.


Die AOK nutzt hier eine Gesetzeslücke zu Lasten der Versorgungssicherheit der Patienten. Wir haben bereits alle Landesapothekerverbände und den Bundesapothekerverband informiert und vor dem Abschluss weiterer Verträge gewarnt. Darüber hinaus haben wir Gesundheitspolitiker in Berlin auf die Situation aufmerksam gemacht und um ein Eingreifen der Politik gebeten. Deswegen bitten wir Sie erneut, uns über jeden Einzelfall kurzfristig unter Angabe des Namens des versicherten Patienten, der Krankenkasse sowie der Apotheke zu informieren (E-Mail an hagedorn@dig-pku.de).


Die vollständige Antwort der AOK Rheinland/Hamburg sowie detaillierte Informationen den gesetzlichen Hintergründen können per E-Mail an hagedorn@dig-pku.de kostenfrei und unverbindlich angefordert werden. Selbstverständlich freuen wir uns auch über neue Mitglieder in unserer Gemeinschaft, um noch stärker für Ihre Interessen eintreten zu können.