Zu den Themen im Einzelnen:
Evaluation zu bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung
Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung). Der G-BA soll die Entwicklung dieser speziellen Leistung evaluieren und dem Bundesgesundheitsministerium darüber berichten. Zunächst muss der G-BA die Details der Evaluation in seiner Verfahrensordnung regeln. Er hat dafür im Jahr 2022 die organisatorischen Vorarbeiten getroffen und steigt nun in die Beratungen ein.
HTA-Bewertung in Europa
Die Bewertung von Gesundheitstechnologien, sogenannte HTA-Bewertung (Health Technology Assessment), wird ab dem Jahr 2025 auf europäischer Ebene erfolgen. Schon seit einiger Zeit arbeitet der G-BA – zusammen mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) – am Aufbau des Verfahrens auf europäischer Ebene. Diese Aufgaben setzt er auch im laufenden Jahr fort und wird sich insbesondere bei der Prozessgestaltung einbringen, speziell im Bereich der Bewertungsmethodik und bei europäischen Beratungen von pharmazeutischen Unternehmen.
Frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel
Der G-BA wird seine etablierten frühen Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel (gemäß § 35a SGB V) auch in diesem Jahr fortsetzen. Der Umfang dürfte dabei in etwa vergleichbar mit dem Vorjahr sein: Erwartet werden rund 130 Verfahren und 260 Beratungen. Daneben wird der G-BA auch jene Verfahrensänderungen umsetzen, die sich aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ergeben. So wird der G-BA im Laufe des Jahres alle Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen (sogenannte Orphan Drugs) neu bewerten, die am 1. Dezember 2022 die Umsatzschwelle von nun 30 Mio Euro (statt bisher 50 Mio Euro) überschritten haben.
Überarbeitung der Kinder-Richtlinie zum Neugeborenenscreening
Die Gendiagnostik-Kommission hat ihre Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen aktualisiert. Hieraus ergibt sich ein Überprüfungs- und Anpassungsbedarf der Kinder-Richtlinie für den G-BA. Insbesondere geht es dabei um Regelungen zur Befundmitteilung von auffälligen Screening-Ergebnissen. Des Weiteren wird zum Anpassungsbedarf der Qualitätssicherungsmaßnahmen, zum Nachverfolgen und Abklären von auffälligen Befunden (sog. Tracking) und zur Evaluation des Screening-Angebots beraten.
Zudem überprüft der G-BA kontinuierlich, ob neue Zielerkrankungen in das Screening aufzunehmen sind. Derzeit wird konkret über die Aufnahme dieser Stoffwechselerkrankungen beraten: Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie.
Die DIG PKU wird die Arbeit des G-BA begleiten und den Bedürfnissen der Menschen mit angebore-nen Stoffwechselstörungen eine hörbare Stimme verleihen.