Bei ihren Entscheidungen über die Kostenübernahme von medizinischen Leistungen stützen sich Krankenkassen häufig auf Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Auch Mitglieder der DIG PKU haben in der Vergangenheit Erfahrungen mit fehlerhaften Gutachten gemacht und den MDK als „Erfüllungsgehilfen“ der Krankenkassen bei der Kostensenkung wahrgenommen. Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Bundestag nun die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste gestärkt: Ab dem 1. Januar 2020 werden sie keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr sein, sondern ihre Aufgaben als eigenständige Körperschaft erfüllen.
Wir erhoffen uns davon eine bessere Qualität der Gutachten und weniger Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen um die Übernahme von Therapiekosten. Unserer Forderung, dass insbesondere Gutachten zu seltenen Erkrankungen nur von entsprechend qualifizierten Fachärzten erstellt werden dürfen, ist der Gesetzgeber leider nicht nachgekommen. Dafür werden die Rechte der Versicherten dadurch gestärkt, dass die Gutachten zukünftig den Patienten zugeschickt werden müssen und es Beschwerdemöglichkeiten bei unabhängigen Anlaufstellen geben wird.