Kassenwettbewerb

Am 27.12.2019 informierten wir über die erste Lesung des Gesetzes zum fairen Krankenkassen- Wettbewerb. Nach intensiven Verhandlungen hat der Bundestag das Gesetz am 13. Februar verabschiedet. Das Gesetz stellt eine Umfassende Reform der Krankenkassenfinanzierung dar und beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen regeln und durch mehr Fairness und Transparenz eine gut funktionierende Patientenversorgung sicherstellen sollen.


Dazu gehört ein besserer Risikoausgleich, der für eine gerechtere Verteilung der Krankheitskosten zwischen den Kassen sorgen soll. Der bisherige Ausgleich umfasste 80 Erkrankungen. Mit dem neuen Gesetz fließen alle Krankheiten in seine Berechnung ein, also auch seltene angeborene Stoffwechselstörungen. Ebenfalls neu ist, dass Kosten für besonders teure Arzneimittel und Therapien durch einen sogenannten „Hochrisiko-Pool“ fairer ausgeglichen werden sollen. Mit diesen Maßnahmen soll die Diskriminierung von Patienten durch ihre Krankenkassen aufgrund ihrer (teuren) Erkrankung verhindert werden.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der Belohnungen für Krankenkassen forderte, die sich für eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten einsetzen und sich nicht nur um den niedrigsten Beitragssatz bemühen.