Ab dem 1. Januar 2024, verschreiben Ärztinnen und Ärzte verordnungspflichtige Medikamente digital mit dem sogenannten „E-Rezept“. Aminosäuremischungen sind jedoch nicht verordnungspflichtig, sondern verordnungsfähig. Sie gehören zur Gruppe der sogenannten "bilanzierten Diäten zur Enteralen Ernährung nach § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V". Für diese Produkte wird das E-Rezept erst ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend, bis dahin läuft alles weiter wie gewohnt auf dem rosafarbenen Rezeptformular. Allerdings können diese Produkte auch bereits jetzt per E-Rezept verordnet werden - wenn Arzt oder Ärztin, Apotheke und Krankenkasse dafür vorbereitet sind.
Weitere Informationen dazu, wie Ihr Eure Rezepte in der Apotheke einlösen könnt, findet Ihr hier:
dig-pku.de/wcf/index.php?article/257/