Mitglied werden

Es freut uns sehr, dass Sie die Angebote unseres Vereins so attraktiv finden, dass Sie Mitglied werden möchten. Für uns sind Sie als Mitglied nicht nur Beitragszahler, sondern Sie steigern auch unsere Bedeutung als Interessenvertretung bei Behörden, Krankenkassen, Versicherungen und in der Politik. Dieses Gewicht kommt wieder Ihnen, den Mitgliedern zu Gute.


Als Mitglied der DIG PKU erhalten Sie unsere zweimal jährlich erscheinende Vereinszeitschrift „PHEline“ kostenlos zugeschickt. Zusätzlich bieten wir Ihnen per Mail einen Newsletter mit vielen aktuellen Informationen. Weitere Tipps erhalten Sie bei den Veranstaltungen unserer Regionalgruppen und auf der jährlichen Mitgliederversammlung. Nutzen Sie die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes und Informationsaustausches mit anderen betroffenen Familien! Entweder persönlich bei einem Treffen oder online über unsere Webseite.


Hierzu geben wir Ihre Anschrift an die Regionalgruppe weiter, in deren Einzugsgebiet Ihr Wohnsitz liegt. Bei der Anmeldung werden Sie aufgefordert, Ihre gewünschte Regionalgruppe auszuwählen. Die Regionalgruppe wird Sie dann zu ihren Veranstaltungen einladen, die vielfältig und interessant sind: Koch- und Backkurse, Vorträge zu wechselnden Fachthemen, Ausflüge, Treffen zum allgemeinen Informationsaustausch und vieles mehr wird Ihnen von Ihrer Regionalgruppe angeboten.


Im unten stehenden Link finden Sie die online Registrierung für eine Vereinsmitgliedschaft.



Mitglied werden - online Registrieren

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied in unserem eingetragenen Verein kann jede natürliche und juristische Person werden. In der Regel haben unsere Mitglieder den Status eines ordentlichen Mitglieds. Darüber hinaus bieten wir unter den unten genannten Voraussetzungen auch eine außerordentliche bzw. fördernde Mitgliedschaft an.


Ordentliches Mitglied kann jeder von der Phenylketonurie (PKU) oder einer verwandten angeborenen Eiweißstoffwechselstörung volljährige Betroffene werden. Bei minderjährigen Betroffenen gilt das für deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Die Mitgliedschaft steht aber auch den sonstigen Familienmitgliedern und allen interessierten Personen offen.


Förderndes Mitglied kann jede juristische Person oder Gesellschaft werden, die den Verein für die Dauer der Mitgliedschaft finanziell unterstützt oder vereinsdienliche Sachspenden zur Verfügung stellt.

Unter den Begriff der fördernden bzw. außerordentlichen Mitgliedschaft fallen auch Firmenmitglieder. Eine Firmenmitgliedschaft ist nicht an eine Person gebunden, sondern an die Firma selbst.

Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.


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