Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
(1) 1Entsprechend § 6 der Satzung der DIG PKU in ihrer Fassung vom 01.04.2019 gibt sich der Verein eine Bei-tragsordnung. 2Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. 3Sie regelt die Beitragsstruktur, Beitragshöhe, Bei-tragsfälligkeit und Zahlungsweise.
(2) 1Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung der DIG PKU geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) 1Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. 2Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des auf den Beschluss folgenden Jahres erhoben.
(2) 1Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen der DIG PKU werden nach wirtschaftlicher Notwendigkeit durch den jeweiligen Veranstalter festgesetzt, in der Regel sind dies der Vorstand und / oder die jeweiligen Gruppenlei-ter. 2Mitglieder der DIG PKU im Sinne dieser Beitragsordnung zahlen niedrigere Teilnehmerbeiträge zu Ver-anstaltungen der DIG PKU als Nichtmitglieder.
§ 3 Beitragsklassen und Beitragshöhen
(1) 1Es gibt sieben Beitragsklassen:
- Einzelmitgliedschaft nach § 4 Nr. 1 der Satzung: 50,00 Euro/Jahr (Absatz 4)
- Einzelmitgliedschaft für junge Erwachsene nach § 4 Nr. 1 der Satzung: 25,00 Euro/Jahr (Absatz 5)
- Einzelmitgliedschaft für späterkannte Erwachsene nach § 4 Nr. 1 der Satzung: beitragsfrei
- Kleine Familienmitgliedschaft für ein erwachsenes Mitglied mit Kindern nach § 4 Nr. 1 der Satzung: 50,00 Euro/Jahr (Absatz 3)
- Große Familienmitgliedschaft für zwei erwachsene Mitglieder mit oder ohne Kinder nach § 4 Nr. 1 der Sat-zung: 80,00 Euro/Jahr (Absatz 3)
- Ermäßigter Beitrag nach § 4 Nr. 10 der Satzung: 25,00 Euro/Jahr
- Außerordentliche Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 2 der Satzung: 100,00 Euro/Jahr
(2) 1Für die Beitragshöhe ist der am 1. Januar des betreffenden Jahres bestehende Mitgliederstatus maßgeblich. 2Jedes Mitglied kann sich freiwillig auch zu höheren Beitragszahlungen bereiterklären.
(3) 1Eine Familienmitgliedschaft besteht aus mindestens einem und maximal 2 Erwachsenen und deren Kindern bis zu ihrem 21. Geburtstag. 2Bei den Kindern muss es sich um ein leibliches Kind, Stief-, Adoptiv- oder Pfle-gekind von mindestens einem der Erwachsenen handeln. 3Das beitragspflichtige Hauptmitglied (Antragsteller) ist mindestens 18 Jahre alt und benennt alle zugeordneten Familienmitglieder unter Angabe von Vor- und Zunamen sowie Geburtsdaten. 4Alle so benannten Familienmitglieder sind ab dem 18. Geburtstag stimmbe-rechtigt. 5Das beitragspflichtige Hauptmitglied verpflichtet sich, Änderungen der Familienmitgliedschaft unver-züglich mitzuteilen. 6Durch Austritt oder Ausschluss des beitragspflichtigen Hauptmitglieds aus dem Verein er-löschen alle zugeordneten Mitgliedschaften. 7Nur das beitragspflichtige Hauptmitglied erhält die Vereinszeit-schrift PHEline.
(4) 1Eine Einzelmitgliedschaft gilt für einen Erwachsenen.
(5) 1Eine Einzelmitgliedschaft für junge Erwachsene gilt für einen Erwachsenen bis zum 23. Geburtstag. 2Danach wird die Mitgliedschaft in eine normale Einzelmitgliedschaft umgestellt.
§ 4 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1) 1Der vollständige Mitgliedbeitrag ist jeweils bis zum 31. Januar zu entrichten. 2Bei Eintritt im laufenden Kalen-derjahr (unterjähriger Eintritt) ist der Jahresbeitrag innerhalb von 4 Wochen nach vollzogener Aufnahme in die DIG PKU zu entrichten. 3Bei Eintritt im letzten Quartal eines Kalenderjahres wird der Beitrag erstmalig im Folgejahr erhoben. 4Bei einem unterjährigen Wechsel des Mitgliedstatus wird der Mitgliedsbeitrag zum 1. Ja-nuar des Folgejahres angepasst.
(2) 1Die Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. 2Ab Inkrafttreten dieser Bei-tragsordnung verpflichten sich die Mitglieder, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 3In begründeten Aus-nahmefällen kann der Vorstand darauf verzichten. 4Sollte das bezogene Konto keine Deckung aufweisen, haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche mit der Beitragseinziehung und Rücklastschriften entstehenden Kosten.
§ 5 Vereinskonto
(1) 1Die Bankverbindung der DIG PKU lautet:
Sparkasse Wetzlar; IBAN: DE64 5155 0035 0002 0047 45; BIC: HELADEF1WET
§ 6 Inkrafttreten
(1) 1Diese Beitragsordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.05.2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft. 2Sie ersetzt zu diesem Zeitpunkt alle diesbezüglichen vorhergehenden Regelungen.