Das E-Rezept kommt!
Ab dem 1. Januar 2024, verschreiben Ärztinnen und Ärzte verordnungspflichtige Medikamente digital mit dem sogenannten „E-Rezept“. Aminosäuremischungen sind jedoch nicht verordnungspflichtig, sondern verordnungsfähig. Sie gehören zur Gruppe der sogenannten "bilanzierten Diäten zur Enteralen Ernährung nach § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V". Für diese Produkte wird das E-Rezept erst ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend, bis dahin läuft alles weiter wie gewohnt auf dem rosafarbenen Rezeptformular. Allerdings können diese Produkte auch bereits jetzt per E-Rezept verordnet werden - wenn Arzt oder Ärztin, Apotheke und Krankenkasse dafür vorbereitet sind.
Tobias Hagedorn
0