E-Rezept für Aminosäuremischungen wird ab 1. Juli 2026 verpflichtend

E-Rezept: Effizientere Versorgung mit Aminosäuremischungen ab 2026

Bislang werden Rezepte und Verordnungen in Papierform ausgehändigt. Zukünftig soll der für die Abgabe von Medikamenten erforderliche Informationsaustausch zwischen Arzt, Patient, Apotheke und Krankenkasse auf der Grundlage eines digitalen (elektronischen) Rezepts stattfinden. Das betrifft auch die Verordnung von defektspezifischen Aminosäuremischungen für seltene angeborene Stoffwechselstörungen: Das gestern (06. Mai 2021) verabschiedete Digitale Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz verpflichtet die Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2026, auch Verordnungen über bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung elektronisch auszustellen. Damit wird der Bereich der Ernährungsmedizin in die Entwicklung einer digitalen Versorgung vollständig eingebunden.


Gleiches gilt auch für Verordnungen von Heilmitteln wie z.B. der ambulanten Ernährungsberatung für seltene angeborene Stoffwechselstörungen. Hier allerdings sind unsere Erwartungen an eine verbesserte Patientenversorgung bisher enttäuscht worden: Insbesondere wegen der zu hohen Anforderungen haben in den ersten drei Jahren seit Anerkennung der ambulanten Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel nur wenige Diätassistent*Innen und Ökotropholog*Innen die Zulassung als Leistungserbringer beantragt.


Weitere Informationen zum Datenschutz beim E-Rezept finden Sie in folgendem Artikel: Das Ende der Zettelwirtschaft - Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte angeborene Stoffwechselstörungen e.V. (dig-pku.de)