Neuregelungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rehabilitation

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat verbindlichen Entscheidungen zur Neuregelung der Rehabilitation getroffen, die ab dem 1. Juli 2023 gelten. Unter anderem wurde das Recht der Versicherten, sich unter bestimmten Voraussetzungen eine Rehaklinik zu wünschen (Wunsch- und Wahlrecht), um ein Vorschlagsrecht ergänzt.


Im Grundsatz begrüßt die DIG PKU dieses Vorschlagsrecht und die vorgesehene objektive Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Ob sich die Rehabilitation von Menschen mit Phenylketonurie (PKU) und verwandten angeborenen Stoffwechselstörungen dadurch qualitativ verbessern wird, ist entscheidend davon abhängig, ob ihre krankheitsspezifischen Rehabilitationsanforderungen berücksichtigt werden oder ob sie in einem standardisierten Rehabilitationsverständnis unbeachtet bleiben.


Grundvoraussetzung für ein Vorschlags-, Wunsch- und Wahlrecht ist jedoch die Deckung des Versorgungsbedarfs durch ausreichend viele qualitätsgesicherte Rehabilitationseinrichtungen. Angesichts der unzureichenden Rehabilitationsangebote insbesondere für erwachsene Menschen mit PKU und verwandten angeborenen Stoffwechselstörungen hat die DIG PKU erneut politische Impulse für den Aufbau und Erhalt der dringend notwendigen Kapazitäten gefordert.


Hier geht es zu den Positionen der DIG PKU zu den verbindlichen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung:

Verbindliche Entscheidungen Reha - Stellungnahme an BAGSH - 14072023.pdf

Bildquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund