Ab dem 1. Januar 2024, verschreiben Ärztinnen und Ärzte verordnungspflichtige Medikamente digital mit dem sogenannten „E-Rezept“. Aminosäuremischungen sind jedoch nicht verordnungspflichtig, sondern verordnungsfähig. Sie gehören zur Gruppe der sogenannten "bilanzierten Diäten zur Enteralen Ernährung nach § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V". Für diese Produkte wird das E-Rezept erst ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend, bis dahin läuft alles weiter wie gewohnt auf dem rosafarbenen Rezeptformular. Allerdings können diese Produkte auch bereits jetzt per E-Rezept verordnet werden - wenn Arzt oder Ärztin, Apotheke und Krankenkasse dafür vorbereitet sind.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, den Nutzen oder Schaden einer Aufnahme des Vitamin-B12-Mangels und weiterer Zielerkrankungen (Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie) in das erweiterte Neugeborenenscreening zu bewerten. Vorläufiges Ergebnis: Das Wissen aus den vorliegenden Studien reicht nicht aus, um diese Frage zu beantworten.
Die Firma APR - Applied Pharma Research Deutschland GmbH lädt zu einer Veranstaltung in Bochum ein.
Der nachfolgende Text wurde uns von APR zur Verfügung gestellt: